LG Aktuell - Die Landesgruppe informiert


16.02.2025                   Wichtige Mitteilung:

Alle Personen, die beim Neuerwerb zur Übungsleiterlizenz am 08.02.2025 in Heiligenwald teilgenommen haben, haben bestanden.


Stephan Bentz

Ausbildungswart


03.02.2025                     Termin Güdesweiler auf den 29.06.2025 verschoben

Wegen der Bundes FCI muss die Wesensbeurteilung in Güdesweiler verlegt werden

Neuer Termin ist Sonntag, 29.06.2025

Beurteiler Stephan Bentz, 

Veranstaltungsleiterin Diana Jung, St. Wendeler Str. 64, 66625 Nohfelden.

 

Ich bitte um Beachtung 

 

Stephan Bentz 

LG Ausbildungswart


27.01.2025           Neuerwerb/Auffrischung Ausbildungswarte- und Zuchtwartelizenz

Ein Termin für die Auffrischung und Neuerlangung der Ausbildungswarte- und Zuchtwartelizenz findet am Samstag, 08.02.2025 in der OG Heiligenwald statt.

Meldungen für beide Lizenzen bitte bis spätestens 02.02.2025 an den LG-Ausbildungswart Stephan Bentz, 0170 5866193,

stephan.bentz@t-online.de

Diese Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:

Auffrischung oder Neuerwerb

Ausbildungswarte- oder Zuchtwartelizenz

 

Name, SV-Nummer, Ortsgruppe


25.11.2024          Vorstandsänderung LG Zuchtwart

Laut LG- Vorstandsbeschluss vom 08.11.24 wurde Herr Matthias König bis zur Ergänzungswahl am

08.03.25 mit dem Amt des kommissarischen LG- Zuchtwartes betraut.

 

Matthias König

Tholeyer Str. 56

66557 Illingen

Mobil: 0176 2370 47 05

E-Mail: de_matZ@web.de

 

Der Vorstand

i.A. Helmut König 

 

LG- Vorsitzender


16.04.2024                      Neue Qualifikationskriterien zur LG-Ausscheidung

Der Antrag auf Änderung der Qualifikation zur LG-Ausscheidung der OG Steinbach wurde in der Delegiertentagung der Landesgruppe am 24.02.2024 positiv entschieden.

Mit Datum 24.02.2024 gelten folgende Qualifikationskriterien:

Die Teilnahme am LG-OG im gleichen Jahr mit einer bestandenen Prüfung, Schutzdienst mindestens 80 Punkte und TSB ausgeprägt.

Kann am LG-OG nicht teilgenommen werden, müssen 2 bestandene IGP3 Prüfungen im Zeitraum nach der Bundessiegerprüfung im Vorjahr bis zum Meldeschluss LG-Ausscheidung mit mindestens 240 Punkten, Schutzdienst mindestens 80 Punkte und TSB ausgeprägt, nachgewiesen werden

Eine Hündin, die im laufenden Jahr einen Wurf hat, und deshalb nicht am LG-OG mitmachen kann, braucht eine bestandene IGP3 Prüfung mit mindestens 240 Punkten, Schutzdienst 80 Punkte, TSB ausgeprägt. Zeitraum – das laufende Jahr.

Ein Starter, der am LG-OG teilgenommen hat, aber das Prüfungsziel nicht erreicht hat, muss danach eine bestandene IGP3 Prüfung mit mindestens 240 Punkten, Schutzdienst mindestens 80 Punkte, TSB ausgeprägt, nachweisen.

 

Um den Landesgruppen-Ortsgruppen-Wettstreit aufzuwerten, gelten folgende Regelungen:

Der bestplatzierte Teilnehmer der LG Saarland an der Bundes FCI Qualifikation ist für die Bundessiegerprüfung qualifiziert. Es müssen mindestens 270 Punkte erreicht werden. Er ist im Kontingent der Landesgruppe enthalten, das bedeutet, dass nur die Plätze 1-4 auf der LG-Ausscheidung zur BSP qualifiziert sind, Platz 5 ist Ersatz.

 

 

Stephan Bentz

LG-Ausbildungswart


01.04.2022                            Vorstandsveränderungsmeldung

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie bei der Vorstandsveränderungsmeldung eine aktuelle Telefon-Nummer und vor allem die E-Mail Adresse angeben, worüber die Ortsgruppe zu erreichen ist. Beachten Sie ferner, dass die Vorstandsveränderungsmeldung in

3-facher Ausfertigung zu übersenden ist und diese bitte an mich senden.

 

Jürgen Klein

 

stellvertr. LG-Vorsitzender


26.02.2022                              !!! !!! !!! !!! !!! !!!        SAAR ECHO DIGITAL      !!! !!! !!! !!! !!! !!!

Wie bereits im letzten Saar Echo angekündigt, ist es geplant, den Versand des Saar Echos auf digitale Weise umzustellen.

Hierzu benötigen wir von jeder Ortsgruppe eine entsprechende E-Mailadresse.

Bitte sendet der LG Pressewartin, Daniela Diehl, die jeweilige Adresse.

vomsaarpolygon@web.de


18.11.2020                      Anträge für Amtsträgerehrungen

Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass besonders zum Jahresende verstärkt die Anträge für Amtsträgerehrungen eingereicht werden. Aus zeitlichen Gründen ist es dann nicht immer möglich, noch alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. Wir bitten Sie deshalb , Ihre Anträge möglichst frühzeitig an die Hauptgeschäftsstelle zu senden. Nur so ist sichergestellt, dass Ihnen die Ehrungen auch rechtzeitig vorliegen. 

 

Entsprechende Formulare finden Sie hier:

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